Rechtsfragen_ e- learning
Grundsatz: keine Kennzeichnung ist ungleich freies Nutzungsrecht
Urheberrecht
für "persönliche geistige Schöpfung" (Musik, Programme, Bilder...)
Bagatellschwelle- Ausmaß an Individualität des Werkes zu gering
gewährt ausschließende Verwertungsrechte
materielle u. idividuelle Interessen
Tipps für Unterricht
öffentliche Nutzung
Vorsicht: Urheberrecht
nichtöffentliche Nutzung
gemeinsame Nutzung wenn Lernende persönlich miteinander verbunden sind
möglichst alles selber machen
Onlinemodule nur für Unterrichtsteilnehmer
kostenpflichtige Angebote aus Internet nicht erlaubt
Persönliche Nutzung
Privatkopieschranke für Verwendung zu Hause, mit Freunden...
Verwendung als Dozent... daher unerlaubt
Open Content
liberale Nutzungsregelung
kein rechtsfreier Raum
Vorteile
für Nutzer
kostenfrei
große Nutzungsfreiheit
für Rechtsinhaber
hohe Publizität
Namensnennung vorgeschrieben