Rechtsfragen_ e- learning

Grundsatz: keine Kennzeichnung ist ungleich freies Nutzungsrecht

Urheberrecht

für "persönliche geistige Schöpfung" (Musik, Programme, Bilder...)

Bagatellschwelle- Ausmaß an Individualität des Werkes zu gering

gewährt ausschließende Verwertungsrechte

materielle u. idividuelle Interessen

Tipps für Unterricht

öffentliche Nutzung

Vorsicht: Urheberrecht

nichtöffentliche Nutzung

gemeinsame Nutzung wenn Lernende persönlich miteinander verbunden sind

möglichst alles selber machen

Onlinemodule nur für Unterrichtsteilnehmer

kostenpflichtige Angebote aus Internet nicht erlaubt

Persönliche Nutzung

Privatkopieschranke für Verwendung zu Hause, mit Freunden...

Verwendung als Dozent... daher unerlaubt

Open Content

liberale Nutzungsregelung

kein rechtsfreier Raum

Vorteile

für Nutzer

kostenfrei

große Nutzungsfreiheit

für Rechtsinhaber

hohe Publizität

Namensnennung vorgeschrieben