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von Franz Gutscher Vor 16 Jahren

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Zimmerer Josef Gutscher

Zimmerer und Zimmerinnen sind Fachkräfte, die verschiedene Bauwerke und Bauwerkteile aus Holz herstellen, errichten und reparieren. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Konstruktion von Dachstühlen, Wandverkleidungen, Verschalungen im Betonbau, Fußböden, Holzdecken, Treppen und Fertighäusern.

Zimmerer Josef Gutscher

Zimmerer

Beschäftigungsmöglichkeiten

Zimmerer/Zimmerinnen sind vor allem in Klein- und Mittelbetrieben des Zimmermeistergewerbes, aber auch in anderen Betrieben des Baugewerbes und in der Bauindustrie beschäftigt.

Das Lehrstellenangebot und die Beschäftigungsaussichten in diesem Beruf sind günstig (gute Auftragslage durch Sanierungsarbeiten/Altstadterneuerung, Dachgeschoßausbauten und rege Nachfrage nach Sonderanfertigungen wie Decken oder Wandverkleidungen). Allerdings sind auch in diesem Beruf - wie in vielen anderen Berufen der Baubranche - die Beschäftigungsmöglichkeiten stark saisonabhängig, da im Winter kaum Außenarbeiten durchgeführt werden können. In den Wintermonaten steigt daher die Zahl der Arbeitsuchenden regelmäßig an, während in der warmen Jahreszeit mitunter Mangel an Arbeitskräften herrscht.

Der Beruf wird derzeit noch fast ausschließlich von Männern ausgeübt. Die Berufsaussichten für Frauen könnten sich dadurch verbessern, dass durch den verstärkte Einsatz von Maschinen die körperlichen Belastungen geringer werden.

Haupt-Topic

Berufliche Anforderungen

Kräftiger Körperbau: Tragen schwerer

Holzteile

körperliche Wendigkeit: Montagearbeiten am Dach und auf Gerüsten

Gleichgewichtsgefühl: Montagearbeiten am Dach

Handgeschicklichkeit: Herstellen von Holzverbindungen

Unempfindlichkeit der Haut: Verarbeiten von Dämmmaterialien

räumliche Vorstellungsfähigkeit: Arbeiten nach Werkzeichnungen

mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Materialbedarfsberechnungen

Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Montagearbeiten im Team

Lehrlingsentschädigung

Kollektivvertrag

1. Lj. 522

2. Lj. 696 €

3. Lj. 1.044 €

Arbeitsmaterialien

Rigipsplatten
Holz

Lehrzeit 3 Jahre

Arbeitsgebiet

Zimmerei

Zimmerer/Zimmerinnen fertigen, errichten und reparieren Bauwerkteile und ganze Bauwerke aus Holz. Bei diesen Holzkonstruktionen und Holzbauten handelt es sich vor allem um Dachstühle, Wandverkleidungen, Verschalungen im Betonbau, Fußböden, Holzdecken, Treppen, Fertighäuser und überdachte und verkleidete Unterstell- oder Einstellgebäude (Larports). Weiters führen sie Maßnahmen zur Wärme- und Schalldämmung mit Stein- oder Mineralwolle sowie Holzschutzarbeiten durch, um das Holz gegen Wasser- und Witterungseinflüsse widerstandsfähiger zu machen (konstruktiver Holzschutz).

Zimmerer/Zimmerinnen arbeiten nach vorgegebenen Plänen und Konstruktionsskizzen. Sie ermitteln den Baustoffbedarf und erstellen eine Kostenkalkulation für die AuftraggeberInnen. Sie sichern die Baustelle ab und errichten Gerüste und Seilzüge. Die Hölzer (z.B. Balken, Bretter, Latten) werden zugeschnitten und mit bestimmten Verbindungstechniken zusammengefügt. Für Zapfenverbindungen schneiden sie an einem Holzstück einen Zapfen aus und fräsen in das Gegenstück die entsprechende Hohlform. Sie behandeln das Holz mit Imprägnierlösung vor und bauen die Holzteile zusammen, wobei sie mit Druckluft betriebene Handgeräte zum Nageln oder Schrauben verwenden. Zum Heben der Holzkonstruktionen stehen maschinelle Hebe- und Fördereinrichtungen zur Verfügung.

Neben Holz verarbeiten sie auch andere Werkstoffe wie z.B. Gipskartonplatten, Dämm- und Isoliermaterialien und Kunststoffe. In Häuser bauen sie Fenster und Türen ein und stellen Treppen her. Sie bekleiden auch Außenwände mit Holz. In der Bauindustrie stellen sie Gerüste her und fertigen Schalungen für Decken, Wände, Säulen und Treppen an. Sie sind auch in der industriellen Herstellung von Holzfertigteilen und Fertigteilhäusern tätig.

Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen BlickDie wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick

Auswählen und Lagern der Hölzer

Bauen von Gerüsten und Absperrungen

Entwerfen und Berechnen von Holzkonstruktionen

Abmessen, Zuschneiden von Balken, Brettern, Platten

Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen

Bohren, Dübeln, Schrauben, Kleben, Sägen, Stemmen, Zapfen Schneiden, Nageln, Hobeln

Zusammenfügen der einzelnen Teile mit unterschiedlichen Verbindungstechniken

Durchführen von Holzschutzarbeiten im Tauch-, Streich- und Spritzverfahren

Herstellen, Montieren von Bauwerken und Bauwerksteilen und Treppen

Reparatur- und Sanierungsarbeiten an Holzkonstruktionen

Herstellung von Verschalungen und Verkleidungen aus Holz

FACHKUNDLICHE BEGRIFFE:

[Abbund], [Versatz], [Organische Dämmstoffe], [Einschalige Wand]

Unternehmen/ Institutionen Unternehmen/ Institutionen

Betriebe des Zimmermeistergewerbes

Betriebe des Baugewerbes

Betriebe der Bauindustrie

Quellen: ibw-Unterlagen und Recherchen, Unterlagen der Wirtschaftskammern, Unterlagen des AMS

AnforderungenAnforderungen

Körperliche Anforderungen

Gute körperliche Verfassung

Guter Gleichgewichtssinn

Kräftigkeit

Sachkompetenz

Fingerfertigkeit

Handwerkliche Geschicklichkeit

Technisches Verständnis

Sozialkompetenz

Teamfähigkeit

Selbstkompetenz

Flexibilität

Sorgfältigkeit

AusbildungAusbildung

Ausbildungsmöglichkeiten

Lehrausbildung

Um die Berufsausbildung in diesem Lehrberuf beginnen zu können, muss man die 9jährige Schulpflicht erfüllt haben und sich um eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb bewerben. Die Duale Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:

Berufsschule für Holzbearbeitung und Musikinstrumentenerzeugung

Berufsschule I Spittal a.d. Drau

Berufsschule Linz 2

Karl Brunner-Landesberufsschule Murau

Landesberufsschule Dornbirn 1

Landesberufsschule Pinkafeld

Landesberufsschule Pöchlarn

Landesberufsschule Wals-Siezenheim

Tiroler Fachberufsschule für Holztechnik

Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung

Folgende berufsbildende Schulen (Auswahl) bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf.

Fachschule für Bautechnik - Maurer und Zimmerer

Fachschule für Zimmerer

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Bauwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Hochbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Revitalisierung und Stadterneuerung

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Tiefbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Umwelttechnik

Der Besuch und Abschluss dieser Schulen kann auch auf die Lehrzeit von entsprechenden Lehrberufen ganz oder teilweise angerechnet werden bzw. mit einer entsprechenden Praxis für eine eventuelle Selbständigkeit herangezogen werden. Das Ausmaß der Anrechnung ist durch Verordnungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt. Die jeweiligen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich nehmen diese Anrechnung auf Lehrberufe bei der Anmeldung des Lehrvertrages vor.

Es ist ratsam, sich vor der Lehrvertrags-Anmeldung in den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern genau beraten zu lassen!

Informationen zum zweiten Bildungsweg

Die Erlangung des Lehrabschlusses über den zweiten Bildungsweg setzt voraus:

Vollendung des 20. Lebensjahres

Nachweis einer facheinschlägigen Praxis. (Die erforderliche Praxiszeit beträgt die Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit. Bei einer Lehrzeit von 3 Jahren sind 1 ½ Jahre Praxiszeit nachzuweisen.)

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Verwandte Lehrberufe

Die anrechenbare Lehrzeit auf verwandte Lehrberufe ist jeweils in Klammer angegeben. Die Anrechnung erfolgt entweder in Stufen (1., 2., 3., voll) oder wird im Verhältnis der bereits absolvierten Lehrzeit zum Anrechnungszeitraum und zu den Lehrzeiten der verwandten Lehrberufe festgelegt. Der Eintrag "1., 2., 3. voll" bedeutet, dass das erste, zweite und dritte Lehrjahr voll angerechnet wird. Der Eintrag "1 oder 2 oder 3 " bedeutet die verhältnismäßige Anrechnung [Verhältnisverwandtschaft] der absolvierten Lehrzeit.

Fertigteilhausbau; (1. voll )

Holz- und Sägetechnik; (1. voll )

SchalungsbauerIn; (1. voll )

Tischlerei; (1. voll )

Berechtigung: Wurde die Lehrabschlussprüfung in einem der aufgelisteten verwandten Lehrberufe abgelegt, so kann durch eine Zusatzprüfung der Lehrabschluss erlangt werden.

Gleichhaltung mit österreichischen Lehrabschlussprüfungen

Österreich hat mit Deutschland, Ungarn und der autonomen Provinz Bozen (Südtirol) Abkommen über die Zusammenarbeit in der Berufsbildung abgeschlossen. Detaillierte Information zur Anerkennung von beruflichen Prüfungszeugnissen findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unterLehrlingsservice.

Weiterbildung Weiterbildung

Weiterbildung bedeutet für Zimmerer/Zimmerinnen, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:

Holzbearbeitungsmaschinen

Holzoberflächenbehandlung

Baubiologie/Bauökologie

Dämm- und Isoliermaterialien (z.B. organische Dämmstoffe)

Historische Materialkunde (Sanierungsarbeiten/Altstadtsanierung, Handwerkstechnik)

Qualitätssicherung

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten berufsspezifische Kurse des Berufsförderungsinstitutes (bfi) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Informationen zu Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Baubiologie erteilt das Österreichische Institut für Baubiologie und -ökologie in Wien.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

(Werk-)meisterschulen

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Schulen

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik - Hochbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik - Tiefbau

In folgenden Bereichen werden vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammern (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (bfi) Kurse angeboten (Beispiele):

Holz / Glas / Kunst- und Werkstoffe:

Kunststoffschweißen

Rohrschweißen und Rohrlegen

REFA-Grundausbildung

European Industrial Manager

Planung und Steuerung / PPS mit EDV

Arbeitsvorbereitung

Kunstschweißen

Schmieden

Oberflächenbearbeitung

Metalltreiben

Selbständigkeit Selbständigkeit

Eine selbständige Berufsausübung ist in folgenden Gewerben möglich:

Gebundenes Gewerbe:

Baumeister, Brunnenmeiser

Voraussetzung: Befähigungsprüfung nach mehrjähriger fachlicher Tätigkeit, wovon mindestens 2 Jahre in leitender Position ausgeübt werden müssen.

Zimmerermeister

Voraussetzung: Berfähigungsprüfung nach mindestens 7jähriger fachlicher Tätigkeit, wovon mindestens 2 Jahre in leitender Position ausgeübt werden müssen.

Handwerk:

Tischler

Voraussetzung: Meisterprüfung

Über weitere Möglichkeiten der selbstständigen Berufsausübung informieren die

Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes

Meisterprüfungsstellen des zuständigen Bundeslandes

Zuständige Innungen und Fachorganisationen

Werkzeuge

Maßstab
Motorsäge