Inhalt und Form des Strafurteils
§§ 260 II-V, 267, 268 I, II StPO
§ 54 JGG
Nr. 141 RiStBV

I. Urteilskopf und Eingang

d

Urteilskopf

Erkennendes Gericht

Az.

Im Namen des Volkes

Eingang - "In der Strafsache gegen"

r

ÄNDERUNGEN BEACHTEN - pers. Verh.- Altersgrenzen überschritten- HB ist außer Vollzug

Bezeichnung Angekl

Haftangaben/Unterbringung

Angabe Straftat

r

diej. aus HV-Protokoll

Benennung Mitwirkender, § 275 III

r

auch NK und ProzBev, ggf. zuzuordnen

Sitzungstag/e, § 275 III; Spruchkörper

"für Recht erkannt"

II. Urteilsformel / Tenor,
§ 260 II-IV (nicht abschließend)
Haupt-, Nebenentscheidungen, RF

Verurteilung

r

vgl. Map hierzu

Personalien
Der Angeklagte wird wegen Betruges zu ... verurteilt.
Bei mehreren mit Nachnamen

Schuldspruch
§ 260 IV 1 - rechtl. Bezeichnung der Tat
idR passende gesetzliche Überschrift, § 260 IV 2
sonst gebräuchliche/allg. verständliche Bezeichnung
auch echte Quali ohne eigene gesetzl. Überschrift

wegen Beihilfe/Anstiftung zum Betrug

wegen versuchten DS

ist der Verabredung zum Mord schuldig. ...

vors/fl Gefährdung des Straßenverkehrs

der Hehlerei ODER des DS (echte Wahlfeststellung)

§ 52 - durch dieselbe Hdlg., zugleich, iVm, in Tateinheit mit

§ 53

gleichartig: in drei Fällen

ungleichartig: und, sowie, ...

Gesetzeskonkurrenz: nur angewendete Normen

NICHT
unechte Wahlfeststellung, Postpedenz, §§ 12, 13, 21 StGB, un-/mittelbare Täterschaft, andere proz. Behandlung (zB § 248a), Rauschtat bei strafbarem Vollrausch nach § 323a, Strafzumessungsbestimmungen bes./minder schwerer Fall, Regelbesple

RF-Ausspruch
in Klausur nicht erf.

Absehen von Strafe und Straffrei-Erklärung
zB §§ 60, 199 StGB
schuldig. Von der Verhängung einer Strafe wird abgesehen. / Er wird für straffrei erklärt.

Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB
..schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer GS von x TS zu x € bleibt vobehalten.

Hauptstrafe

Geldstrafe, § 40 (§ 42) StGB
mit/ohne Zahlungserleichterung (Teilzahlungsbefugnis) mgl.

Freiheitsstrafe, §§ 38, 39 StGB
- ohne Strafaussetzung zur Bewährung
- mit Strafaussetzung zur Bewährung, § 56 StGB (die VS der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt)
- Nichtanrechnung einer FS, § 51 I 2 (Die Anrechnung der U-Haft auf die FS unterbleibt.)

Gesamtstrafe, § 54 StGB
- GesamtGS (...zu einer Gesamtgeldstrafe von...)
- GesamtFS (...zu einer GesamtFS von...)
- Zusammentreffen GS + FS, § 53 II StGB (II 1 - GesamtFS von ....; II 2 - wegen DS zu einer FS von ... und wegen fl KV zu einer GS von ... verurteilt.)
- nachträgliche Einbeziehung einer früh. Strafe, § 55 I StGB
> eine früh. Einzelstrafe: unter Einbeziehung der mit dem
Urteil des AG G vom ... - Az. ... - rechtskräftig verhängten
Strafe zu einer GesamtGS...
>
eine frühere Gesamtstrafe: unter Auflösung der im
Urteil ... gebildeten Gesamtstrafe und unter Einbeziehung
der dort festgesetzten Einzelstrafen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von ...
>
ODER § 55 I 2: wegen Urkundenfälschung unter
Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des AG G ... und
unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer
GesamtFS von ... und wegen DS zu einer FS von x
verurteilt

Nebenstrafen
(benennen!!!)

§ 66 StGB - ...Ihm wird für die Dauer von 2 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kfz jeder Art zu führen.

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Entziehung der FE
§ 69: Die FE wird entzogen, der FS wird eingezogen. Vor Ablauf von x Monaten darf die VwBeh ihm keine neue FE erteilen.
§ 69a I 3 (nur Sperre, da FS (-)): ..Die VwBeh darf dem Angekl vor Ablauf eines Jahres keine FE erteilen.

Zusammentreffen mehrerer, zB § 70 StGB

Einziehung, §§ 74 StGB (...wird eingezogen.)
für Tat benutzt

Verfall, §§ 73 ff. StGB (...bei der Angeklagten wird ein Betrag iHv .... für verfallen erklärt.)
aus Tat erlangt

Kosten und Auslagen
§§ 464 ff. StPO

Regelfall § 465 I StPO

erfolgr. NK §§ 465 I, 467 I StPO

Entscheidung über Adhäsionsverfahren
§ 406 I-III StPO

Freispruch/TeilFS

FS
> Straftat nicht erwähnen
> auch bei § 21
> § 467 I StPO Staatskasse (Ausn. Säumniskosten, § 467 II), NK selbst (nicht tenorieren)

TeilFS
> Tat kann genannt werden, üblich "iÜ"
> nach §§ 464 I, II, 465 I, 467 I StPO gespaltene Kosten und Auslagenentscheidung, NK (soweit verurteilt, sonst selbst)

Entschädigungsentscheidung, § 2 StrEG
> §§ 10 ff. StrEG (dem Angekl steht für die vom ... bis... erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung zu)
> (-) bei § 6 I Nr. 2

Einstellung/Teileinstellung

Einstellung
> bei Prozesshindernis keine Sachentscheidung, kein Schuldspruch, nur Das Verfahren wird eingestellt.
> Kosten § 467 I, Ausn. III Nr. 2, 470

Teileinstellung
> Mischkonstellationen ...IÜ wird das Verfahren eingestellt.
> Kosten wie bei TeilFS

Entschädigungsentscheidung, ggf. § 5, 6 I Nr. 2 StrEG

Besonderheiten bei Jugendsachen

Untertopic

III. Bezeichnung der angewendeten Normen

IV. Urteilsgründe

r

siehe Map hierzu