Gesellschaftsrecht
Einzel-UG
Einfache, form- u. kostenlose Gründung
Firmenname= Familienname von Inhaber
Handelsregister
Eintrag bei >100'000 CHF
Inhaber wird eingetragen
Wirkung
Publizitätswirkung
Firmenschutz (vor Ort)
Betreibung auf Konkurs (Inhaber privat)
Kein Mindestkaptital
Kapital passt sich Bedarf an
Nachfolgeregelung schwierig
Organisation
Keine Organe
Geschäftsinhaber hat alleinige Verantwortung
Prokura u. Handlungsvollmacht möglich
Haftung für Geschäftsschulden mit Privatvermögen +
Geschäftsvermögen --> hohes privates Risiko
GmBH
Entsteht rechtlich durch Handelsregistereintrag
Aufwendiges Gründungsverfahren
Freie Wahl des Firmennamens; braucht Zusatz GmbH
Handelsregistereintrag
Obligatorisch
Gesellschafter werden eingetragen
Wirkung
Publizitätswirkung
Firmenschutz (schweizweit)
Betreibung auf Konkurs
Konstitutive Wirkung
Stammkapital mind. 20'000 CHF
Kapital unterteilt in Stammanteile
Kapital kann relativ einfach erhöht werden
Nachfolgeregelung mit Einschränkungen
Organe
1. Gesellschafterversammlung
2. Geschäftsführung
3. Revisionsstelle
Prokura u. Handlungsvollmacht möglich
Haftung für Geschäftsschulden bloss mit Geschäftsvermögen
Tiefes privates Risiko
Nachschusspflicht möglich
AG
Entsteht rechtlich durch Handelsregistereintrag
Aufwendiges Gründungsverfahren
Freie Wahl des Firmennamens; braucht Zusatz AG
Handelsregistereintrag
Obligatorisch
Aktionäre werden nicht eingetragen (Anonymität)
Wirkung
Publizitätswirkung
Firmenschutz (schweizweit)
Betreibung auf Konkurs
Konstitutive Wirkung
Aktienkapital= mind. 100'000 CHF
Kapital unterteilt in Aktien
Kapital kann bei Bedarf einfach erhöht werden
Nachfolgeregelung leicht vollziehbar
Organe
1. Generalversammlung
2. Verwaltungsrat
3. Revisionsstelle
Prokura u. Handlungsvollmacht möglich
Haftung für Geschäftsschulden bloss mit Geschäftsvermögen
Tiefes privates Risiko
Nachschusspflicht nicht möglich