Gesellschaftsrecht

Einzel-UG

Einfache, form- u. kostenlose Gründung

Firmenname= Familienname von Inhaber

Handelsregister

Eintrag bei >100'000 CHF

Inhaber wird eingetragen

Wirkung

Publizitätswirkung

Firmenschutz (vor Ort)

Betreibung auf Konkurs (Inhaber privat)

Kein Mindestkaptital

Kapital passt sich Bedarf an

Nachfolgeregelung schwierig

Organisation

Keine Organe

Geschäftsinhaber hat alleinige Verantwortung

Prokura u. Handlungsvollmacht möglich

Haftung für Geschäftsschulden mit Privatvermögen +
Geschäftsvermögen --> hohes privates Risiko

GmBH

Entsteht rechtlich durch Handelsregistereintrag

Aufwendiges Gründungsverfahren

Freie Wahl des Firmennamens; braucht Zusatz GmbH

Handelsregistereintrag

Obligatorisch

Gesellschafter werden eingetragen

Wirkung

Publizitätswirkung

Firmenschutz (schweizweit)

Betreibung auf Konkurs

Konstitutive Wirkung

Stammkapital mind. 20'000 CHF

Kapital unterteilt in Stammanteile

Kapital kann relativ einfach erhöht werden

Nachfolgeregelung mit Einschränkungen

Organe

1. Gesellschafterversammlung

2. Geschäftsführung

3. Revisionsstelle

Prokura u. Handlungsvollmacht möglich

Haftung für Geschäftsschulden bloss mit Geschäftsvermögen

Tiefes privates Risiko

Nachschusspflicht möglich

AG

Entsteht rechtlich durch Handelsregistereintrag

Aufwendiges Gründungsverfahren

Freie Wahl des Firmennamens; braucht Zusatz AG

Handelsregistereintrag

Obligatorisch

Aktionäre werden nicht eingetragen (Anonymität)

Wirkung

Publizitätswirkung

Firmenschutz (schweizweit)

Betreibung auf Konkurs

Konstitutive Wirkung

Aktienkapital= mind. 100'000 CHF

Kapital unterteilt in Aktien

Kapital kann bei Bedarf einfach erhöht werden

Nachfolgeregelung leicht vollziehbar

Organe

1. Generalversammlung

2. Verwaltungsrat

3. Revisionsstelle

Prokura u. Handlungsvollmacht möglich

Haftung für Geschäftsschulden bloss mit Geschäftsvermögen

Tiefes privates Risiko

Nachschusspflicht nicht möglich