Gerichtsbarkeit
Verfahrensgrundsatz
Öffentlichkeit und Mündlichkeit
Die Verhandlung vor dem erkennendenGericht ist öffentlich und mündlichAusnahmen bestimmt das Gesetz-
Laienbeteiligung
Das Volk hat an der Rechtssprechungmitzuwirken.
Waffengleichheit
Dem Richter ist die Auffindung des Rechts nur möglich, wenn beideParteien vor Gericht mit gleichen Mitteln kämpfen können.
Ermittlung des Sachverhalts
Was nicht eindeutig bewiesenwerden kann, kann nicht Grundlageeiner Entscheidung sein.
Unmittelbarkeit
Entscheidungsgrundlage kann nur sein,was vor dem Gericht passiert ist. Das Urteildarf nur von Richtern gefällt werden.
Freie Beweiswürdigung
Gericht hat nach freierÜberzeugung zuEntscheiden. Beweismittel: Urkunden, Zeugnisse, Augenschein, Vernehmungder Parteien, Sachverständige.
Überprüfbarkeit der Entscheidung
Die Perteien können die Entscheidungdes Gerichts durch ein höheres Gerichtnachprüfen lassen.
Grundbegriffe
Strafgerichtsbarkeit (staatlicher Strafanspruch)
Strafvollzug
Hauptverhandlung
Vorverfahren
Zivilgerichtsbarkeit (privatrechtlicher Anspruch)
Streitverfahren
zweiseitiges Verfahren,um einen Anspruch wird gestritten
Außerstreitverfahren
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Gerichthat Verfahrensleitung, z.B. Grundbuchsachen, Todeserklärung,Konkursverfahren
Strafgerichtsbarkeit
Rechtsgrundlage:Strafgerichtsbarkeit
Offizialprinzip:Der Prozess wird von Amtswegen eingeleitet und vorangetrieben.
Ankläger: Der Angeklagte wirddurch einen Verteidiger vertreten.
Der wahre Sachverhalt wird von Amtswegen festgestellt. Geständnis desAngeklagten genügt nicht.
Relativ starke Laienbeteiligung; Schöffenund Geschworene entscheiden.
Verurteilung mit Straffolgen (bedingtoder unbedingt).
Rechtsmittelverfahren:zwei Instanzen
Zivilgerichtsbarkeit
Rechtsgrundlage:Zivilprozessordnung
Parteiendisposition:Parteien bestimmen über Einleitung,Gegenstand und Ende des Verfahrens.
Kläger klagt Beklagten wegen eines imPrivatrecht begründeten Anspruchs.
Die Wahrheit wird mit Hilfe von Beweisen,die die Parteien beizubringen haben, festgestellt.
Laienbeteiligung geringer: Fachkundige Laiensind Besitzer in Handelssachen sowie Arbeits-und Sozialrechtssachen.
Urteil auf Leistung, Feststellung, Begründungoder Änderung eines Rechts.
Rechtsmittelverfahren:zwei bis drei Instanzen.
Gerichte und Verfahrensgrundsätze
Ordentliche Gerichte
Bezirksgericht
Landesgerichte
Oberlandesgerichte
Oberster Gerichtshof
Außerordentliche Gerichte
Verfassungsgerichthof
Verwaltungsgerichthof
Schwere Körperverletzung
Strafverfahren; um den Schadensersatz geht esin einem Zivilverfahren.
Verfahren
Vorverfahren
Beschuldigte befindet sichauf freiem Fuß oder in U-Haft
AnklageerhebungHauptverhandlung
In der Anklageschrift stellt man den Antragauf Anordnung einer Hauptverhandlung vordem zuständigen Gericht.
eventuell Rechtsmittelverfahren
Wird vom Verurteilten oder vom Staatsanwaltein Rechtsmittel ergriffen, schließt sich an das Verfahren erster Instanz das RECHTSMITTEL-VERFAHREN.
Strafvollzug
Wenn kein Rechtsmittel eingebrachtwird oder eine zweite Instanz entschiedenhat.
Jugendgerichtsgesetz
14-18 Jährige
verzögerte Reife- 18-21 Jährige
Minderschwere Kriminalität- Verfahren eingestellt
Ausgerichteter Tatausgleich- Verfahren eingestelltTäter-Opfer-Ausgleich
Halbierung des Strafausmaßes- Höchstmaß= 10-15JahreFreiheitsstrafe.
Jugendstrafvollzug- Erziehung vor Bestrafung
Gerichtsorganisation undZuständigkeit
sachliche Zuständigkeit
Bezirksgericht führt Strafverfahrenmit Strafdrohung bis zu einem Jahr
Landesgerichte sind berufen
als Ermittlungsgericht im Verfahren wegenVerbrechen und Vergehen durch Einzelrichter
im vereinfachten Verfahren durch Einzelrichter
als Schöffengericht in einer Versammlungvon zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern
als Geschworenengericht in einer Versammlungvon drei Berufsrichtern und acht Laienrichtern
als Rechtsmittelsenat in einer Versammlungvon drei Berufsrichtern
örtliche Zuständigkeit
Die Aburteilung einer strafbaren Handlung steht in der Regeldem Gericht zu, in dessen Sprengel die Tat begangen wurde(Gerichtsstand des Tatortes).
Einbruchsdiebstahl
Strafverfahren; um den Ersatz des Wertes der gestohlenen Sachenoder den beim Einbruch verursachten Schaden geht es in einem Zivilverfahren.