Inhalt und Form des Strafurteils
§§ 260 II-V, 267, 268 I, II StPO
§ 54 JGG
Nr. 141 RiStBV
I. Urteilskopf und Eingang
Urteilskopf
Erkennendes Gericht
Az.
Im Namen des Volkes
Eingang - "In der Strafsache gegen"
Bezeichnung Angekl
Haftangaben/Unterbringung
Angabe Straftat
Benennung Mitwirkender, § 275 III
Sitzungstag/e, § 275 III; Spruchkörper
"für Recht erkannt"
II. Urteilsformel / Tenor,
§ 260 II-IV (nicht abschließend)
Haupt-, Nebenentscheidungen, RF
Verurteilung
Personalien
Der Angeklagte wird wegen Betruges zu ... verurteilt.
Bei mehreren mit Nachnamen
Schuldspruch
§ 260 IV 1 - rechtl. Bezeichnung der Tat
idR passende gesetzliche Überschrift, § 260 IV 2
sonst gebräuchliche/allg. verständliche Bezeichnung
auch echte Quali ohne eigene gesetzl. Überschrift
wegen Beihilfe/Anstiftung zum Betrug
wegen versuchten DS
ist der Verabredung zum Mord schuldig. ...
vors/fl Gefährdung des Straßenverkehrs
der Hehlerei ODER des DS (echte Wahlfeststellung)
§ 52 - durch dieselbe Hdlg., zugleich, iVm, in Tateinheit mit
§ 53
gleichartig: in drei Fällen
ungleichartig: und, sowie, ...
Gesetzeskonkurrenz: nur angewendete Normen
NICHT
unechte Wahlfeststellung, Postpedenz, §§ 12, 13, 21 StGB, un-/mittelbare Täterschaft, andere proz. Behandlung (zB § 248a), Rauschtat bei strafbarem Vollrausch nach § 323a, Strafzumessungsbestimmungen bes./minder schwerer Fall, Regelbesple
RF-Ausspruch
in Klausur nicht erf.
Absehen von Strafe und Straffrei-Erklärung
zB §§ 60, 199 StGB
schuldig. Von der Verhängung einer Strafe wird abgesehen. / Er wird für straffrei erklärt.
Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB
..schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer GS von x TS zu x € bleibt vobehalten.
Hauptstrafe
Geldstrafe, § 40 (§ 42) StGB
mit/ohne Zahlungserleichterung (Teilzahlungsbefugnis) mgl.
Freiheitsstrafe, §§ 38, 39 StGB
- ohne Strafaussetzung zur Bewährung
- mit Strafaussetzung zur Bewährung, § 56 StGB (die VS der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt)
- Nichtanrechnung einer FS, § 51 I 2 (Die Anrechnung der U-Haft auf die FS unterbleibt.)
Gesamtstrafe, § 54 StGB
- GesamtGS (...zu einer Gesamtgeldstrafe von...)
- GesamtFS (...zu einer GesamtFS von...)
- Zusammentreffen GS + FS, § 53 II StGB (II 1 - GesamtFS von ....; II 2 - wegen DS zu einer FS von ... und wegen fl KV zu einer GS von ... verurteilt.)
- nachträgliche Einbeziehung einer früh. Strafe, § 55 I StGB
> eine früh. Einzelstrafe: unter Einbeziehung der mit dem
Urteil des AG G vom ... - Az. ... - rechtskräftig verhängten
Strafe zu einer GesamtGS...
> eine frühere Gesamtstrafe: unter Auflösung der im
Urteil ... gebildeten Gesamtstrafe und unter Einbeziehung
der dort festgesetzten Einzelstrafen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von ...
> ODER § 55 I 2: wegen Urkundenfälschung unter
Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des AG G ... und
unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer
GesamtFS von ... und wegen DS zu einer FS von x
verurteilt
Nebenstrafen
(benennen!!!)
§ 66 StGB - ...Ihm wird für die Dauer von 2 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kfz jeder Art zu führen.
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Entziehung der FE
§ 69: Die FE wird entzogen, der FS wird eingezogen. Vor Ablauf von x Monaten darf die VwBeh ihm keine neue FE erteilen.
§ 69a I 3 (nur Sperre, da FS (-)): ..Die VwBeh darf dem Angekl vor Ablauf eines Jahres keine FE erteilen.
Zusammentreffen mehrerer, zB § 70 StGB
Einziehung, §§ 74 StGB (...wird eingezogen.)
für Tat benutzt
Verfall, §§ 73 ff. StGB (...bei der Angeklagten wird ein Betrag iHv .... für verfallen erklärt.)
aus Tat erlangt
Kosten und Auslagen
§§ 464 ff. StPO
Regelfall § 465 I StPO
erfolgr. NK §§ 465 I, 467 I StPO
Entscheidung über Adhäsionsverfahren
§ 406 I-III StPO
Freispruch/TeilFS
FS
> Straftat nicht erwähnen
> auch bei § 21
> § 467 I StPO Staatskasse (Ausn. Säumniskosten, § 467 II), NK selbst (nicht tenorieren)
TeilFS
> Tat kann genannt werden, üblich "iÜ"
> nach §§ 464 I, II, 465 I, 467 I StPO gespaltene Kosten und Auslagenentscheidung, NK (soweit verurteilt, sonst selbst)
Entschädigungsentscheidung, § 2 StrEG
> §§ 10 ff. StrEG (dem Angekl steht für die vom ... bis... erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung zu)
> (-) bei § 6 I Nr. 2
Einstellung/Teileinstellung
Einstellung
> bei Prozesshindernis keine Sachentscheidung, kein Schuldspruch, nur Das Verfahren wird eingestellt.
> Kosten § 467 I, Ausn. III Nr. 2, 470
Teileinstellung
> Mischkonstellationen ...IÜ wird das Verfahren eingestellt.
> Kosten wie bei TeilFS
Entschädigungsentscheidung, ggf. § 5, 6 I Nr. 2 StrEG
Besonderheiten bei Jugendsachen
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