Gerichtsbarkeit

Verfahrensgrundsatz

Öffentlichkeit und Mündlichkeit

Die Verhandlung vor dem erkennendenGericht ist öffentlich und mündlichAusnahmen bestimmt das Gesetz-

Laienbeteiligung

Das Volk hat an der Rechtssprechungmitzuwirken.

Waffengleichheit

Dem Richter ist die Auffindung des Rechts nur möglich, wenn beideParteien vor Gericht mit gleichen Mitteln kämpfen können.

Ermittlung des Sachverhalts

Was nicht eindeutig bewiesenwerden kann, kann nicht Grundlageeiner Entscheidung sein.

Unmittelbarkeit

Entscheidungsgrundlage kann nur sein,was vor dem Gericht passiert ist. Das Urteildarf nur von Richtern gefällt werden.

Freie Beweiswürdigung

Gericht hat nach freierÜberzeugung zuEntscheiden. Beweismittel: Urkunden, Zeugnisse, Augenschein, Vernehmungder Parteien, Sachverständige.

Überprüfbarkeit der Entscheidung

Die Perteien können die Entscheidungdes Gerichts durch ein höheres Gerichtnachprüfen lassen.

Grundbegriffe

Strafgerichtsbarkeit (staatlicher Strafanspruch)

Strafvollzug

Hauptverhandlung

Vorverfahren

Zivilgerichtsbarkeit (privatrechtlicher Anspruch)

Streitverfahren

zweiseitiges Verfahren,um einen Anspruch wird gestritten

Außerstreitverfahren

Freiwillige Gerichtsbarkeit: Gerichthat Verfahrensleitung, z.B. Grundbuchsachen, Todeserklärung,Konkursverfahren

Strafgerichtsbarkeit

Rechtsgrundlage:Strafgerichtsbarkeit

Offizialprinzip:Der Prozess wird von Amtswegen eingeleitet und vorangetrieben.

Ankläger: Der Angeklagte wirddurch einen Verteidiger vertreten.

Der wahre Sachverhalt wird von Amtswegen festgestellt. Geständnis desAngeklagten genügt nicht.

Relativ starke Laienbeteiligung; Schöffenund Geschworene entscheiden.

Verurteilung mit Straffolgen (bedingtoder unbedingt).

Rechtsmittelverfahren:zwei Instanzen

Zivilgerichtsbarkeit

Rechtsgrundlage:Zivilprozessordnung

Parteiendisposition:Parteien bestimmen über Einleitung,Gegenstand und Ende des Verfahrens.

Kläger klagt Beklagten wegen eines imPrivatrecht begründeten Anspruchs.

Die Wahrheit wird mit Hilfe von Beweisen,die die Parteien beizubringen haben, festgestellt.

Laienbeteiligung geringer: Fachkundige Laiensind Besitzer in Handelssachen sowie Arbeits-und Sozialrechtssachen.

Urteil auf Leistung, Feststellung, Begründungoder Änderung eines Rechts.

Rechtsmittelverfahren:zwei bis drei Instanzen.

Gerichte und Verfahrensgrundsätze

Ordentliche Gerichte

Bezirksgericht

Landesgerichte

Oberlandesgerichte

Oberster Gerichtshof

Außerordentliche Gerichte

Verfassungsgerichthof

Verwaltungsgerichthof

Schwere Körperverletzung

Strafverfahren; um den Schadensersatz geht esin einem Zivilverfahren.

Verfahren

Vorverfahren

Beschuldigte befindet sichauf freiem Fuß oder in U-Haft

AnklageerhebungHauptverhandlung

In der Anklageschrift stellt man den Antragauf Anordnung einer Hauptverhandlung vordem zuständigen Gericht.

eventuell Rechtsmittelverfahren

Wird vom Verurteilten oder vom Staatsanwaltein Rechtsmittel ergriffen, schließt sich an das Verfahren erster Instanz das RECHTSMITTEL-VERFAHREN.

Strafvollzug

Wenn kein Rechtsmittel eingebrachtwird oder eine zweite Instanz entschiedenhat.

Jugendgerichtsgesetz

14-18 Jährige

verzögerte Reife- 18-21 Jährige

Minderschwere Kriminalität- Verfahren eingestellt

Ausgerichteter Tatausgleich- Verfahren eingestelltTäter-Opfer-Ausgleich

Halbierung des Strafausmaßes- Höchstmaß= 10-15JahreFreiheitsstrafe.

Jugendstrafvollzug- Erziehung vor Bestrafung

Gerichtsorganisation undZuständigkeit

sachliche Zuständigkeit

Bezirksgericht führt Strafverfahrenmit Strafdrohung bis zu einem Jahr

Landesgerichte sind berufen

als Ermittlungsgericht im Verfahren wegenVerbrechen und Vergehen durch Einzelrichter

im vereinfachten Verfahren durch Einzelrichter

als Schöffengericht in einer Versammlungvon zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern

als Geschworenengericht in einer Versammlungvon drei Berufsrichtern und acht Laienrichtern

als Rechtsmittelsenat in einer Versammlungvon drei Berufsrichtern

örtliche Zuständigkeit

Die Aburteilung einer strafbaren Handlung steht in der Regeldem Gericht zu, in dessen Sprengel die Tat begangen wurde(Gerichtsstand des Tatortes).

Einbruchsdiebstahl

Strafverfahren; um den Ersatz des Wertes der gestohlenen Sachenoder den beim Einbruch verursachten Schaden geht es in einem Zivilverfahren.