Sozialversicherungen
Fürsorge
staatliche Barmherzigkeit in der Not
Mindestbedarf an Fürsorge
Bundessozialhilfegesetz, teilweise Arbeitslosenversicherung...
nur wenn alle anderen vorstaatlichen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind
Solidaritätsprinzip
Absicherung sozialer Grundrisiken wird durch die Gemeinschaft der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen
Beiträge bemessen sich an Leistungsfähigkeit(Einkommen)
Leistungen richten sich nicht nur nach Beitragshöhe
Leistungen sind normiert (Unfall-, Arbeitsllosenversicherung)
Leistungen sind bedarfsabhängig (Krankenversicherung)
Umverteilungswirkung am stärksten
Leistungen normiert und bedarfsabhängig (Pflegeversicherung)
Versicherungsprinzip
individuelle Vorsorge
Individuelle Verantwortung, sich nach diesem Prinzip sozail abzusichern
kein Zwang
Wahl des Leistungsumfanges, je nach Leistungsfähigkeit (Einkommen)
Gesellschaft außen vor
Absicherung auf Gegenseitigkeit, Tauschgeschäft (Versicherung <> Versicherte)
Gegenleistungen
bezogen auf die Höhe der angesparten Eigenbeträge (Sparprinzip)
verhältnismäßig entsprechend dem Risiko und Höhe der angesparten Eigenbeiträge (Äquivalenzprinzip)
Versorgungsprinzip
Solidargemeinshaft(vgl. Solidarprinzip) = steuerzahlende Allgemeinheut
Abgaben an den Fiskus (Staaskasse)
Entschädigung für erlittene Nachteile, Schäden, Opfer
Ausgleich für "Schicksalsschläge"