Sozialversicherungen

Fürsorge

staatliche Barmherzigkeit in der Not

Mindestbedarf an Fürsorge

Bundessozialhilfegesetz, teilweise Arbeitslosenversicherung...

nur wenn alle anderen vorstaatlichen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind

Solidaritätsprinzip

Absicherung sozialer Grundrisiken wird durch die Gemeinschaft der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen

Beiträge bemessen sich an Leistungsfähigkeit(Einkommen)

Leistungen richten sich nicht nur nach Beitragshöhe

Leistungen sind normiert (Unfall-, Arbeitsllosenversicherung)

Leistungen sind bedarfsabhängig (Krankenversicherung)

Umverteilungswirkung am stärksten

Leistungen normiert und bedarfsabhängig (Pflegeversicherung)

Versicherungsprinzip

individuelle Vorsorge

Individuelle Verantwortung, sich nach diesem Prinzip sozail abzusichern

kein Zwang

Wahl des Leistungsumfanges, je nach Leistungsfähigkeit (Einkommen)

Gesellschaft außen vor

Absicherung auf Gegenseitigkeit, Tauschgeschäft (Versicherung <> Versicherte)

Gegenleistungen

bezogen auf die Höhe der angesparten Eigenbeträge (Sparprinzip)

verhältnismäßig entsprechend dem Risiko und Höhe der angesparten Eigenbeiträge (Äquivalenzprinzip)

Versorgungsprinzip

Solidargemeinshaft(vgl. Solidarprinzip) = steuerzahlende Allgemeinheut

Abgaben an den Fiskus (Staaskasse)

Entschädigung für erlittene Nachteile, Schäden, Opfer

Ausgleich für "Schicksalsschläge"