medizin
Die TRBA 250 regelt Sicherheitsmaßnahmen in medizinischen und laborbasierten Umgebungen, um Infektionen und Kontaminationen zu verhindern. Sie betrifft verschiedene medizinische Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, sowie Rehabilitationszentren und Hospize.
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TRBA 250 Wo gilt die TRBA250 Krankenplege ambulant stationär Lehr und Forschungsbereiche Gerichtsmedizin Anatomie Blut und Plasmaspenden Einrichtungen Pathologie Krankenhäusern Zahnarztpraxen Hospize
Arztpraxen Reha
An wen muss ich mich bei einer Infektion wenden? zuständige Behörde Bei Risikogruppe 3 und 4 Betriebsarzt Angebotsvorsorge arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge Risikogruppen TRBA 466 Bakterien TRBA 464 Parasiten TRBA 462 Viren TRBA 460 Pilze Übertragungswege Verletzungsbedingte Infektionen Bisse, Kratzer von tieren und Menschen/ Insektenstiche Parenthal durch Schnitt und Stichverletzungen Luftübertragende Infektion Aerolosolen (Rotierende Instrumente, Laser) Tröpchen (Anhusten/Anniesen) Kontaktinfektion infektiöse Körperflüssigkeiten (Spritzer ins Auge) Körperkontakt (Berührung) über Haut/Schleimhaut Gefahren Kontaminierte Stoffe Körperausscheidungen Körpergewebe
Stuhl
Körperflüssigkeiten Speichel
Blut
Labordiagnostik Urin- und Stuhluntersuchungen Blutuntersuchungen Schutz Arbeitsmedizinische Vorsorge Hygieneplan vorgegebene Richtlinien Oberflächendesinfektion Hygienische Händedesinfektion Handwaschplatz Trennung von privater Kleidung Arbeitskleidung und Bereichskleidung Desinfektionsmaßnahmen (Hautpflege/Hautschutz) Persönliche Schutzkleidung (Maske,Handschuhe) Was passiert wenn ich mich nicht schütze? Eigen und Fremdschutz Patientengefährendes Arbeiten Infektionsgefahr