Arbeitsschutzrecht
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
werktägliche Arbeitszeit nicht über 8 Std (ohne Ruhepausen).
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden
Untertopic
Als Werktage gelten dabei die
Tage von Montag bis einschließlich Samstag!
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
jährlich bezahlten Erholungsurlaub.
Jährlich Anspruch auf 24 Werktage (Mo - Sa) bezahlten Urlaub.
Jährlich Anspruch auf 24 Werktage (Mo - Sa) bezahlten Urlaub.
Während des Urlaubs darf keine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden.
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
werdende Mütter nicht mit Arbeit beschäftigt werden, die nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würden.
Bei Akkord- und Fließbandarbeit besteht gänzliches Beschäftigungsverbot.
Werdende Mütter haben während
der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung Kündigungsschutz.
Kündigungsschutz
besteht dann auch für die Dauer des Erziehungsurlaubs. Mutterschaftsgeld: 13 €/Tag von der Krankenkasse,
Rest zahlt AG.
Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Schwerbehinderte sind Personen, die infolge körperlicher und geistiger oder seelischer Erkrankungen in
ihrer Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 % gemindert sind.
Bei der Besetzung freier Arbeitsstellen sind die Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Schwerbehinderte
beschäftigt werden können.
Schwerbehinderten kann ohne Zustimmung des Integrationsamts nicht gekündigt werden.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – für unter 18Jährige
Für die Zulassung zur Arbeit gilt im Grundsatz ein Mindestalter von 15 Jahren. Eine Beschäftigung unter 15
Jahren ist allerdings im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses gestattet.
Die Dauer der täglichen Arbeitszeit kann bis zu 8,5 Stunden betragen, die Wochenarbeitszeit ist allerdings
auf 40 Stunden begrenzt.
Jugendliche dürfen in der Regel nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden.
Ausnahme: u.a. für “offene Verkaufsstellen“, zu
denen unter anderem Bäckereien zählen. Eine Beschäftigung an einem Samstag ist allerdings auch nur
dann zulässig, wenn die Jugendlichen an einem berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche freigestellt
werden.
Vor Eintritt in das Berufsleben müssen Jugendliche eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen und
dem Arbeitgeber darüber eine Bescheinigung vorlegen (Erstuntersuchung).
Urlaubs richtet sich nach dem Alter und beträgt: 15 Jahre: 30 Werktage, 16 Jahre: 27 Werktage, 17 Jahre: 25 Werktage.
Antidiskriminierungsgesetz (AGG)
– ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität verhindern und beseitigen soll.
zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen, z. B. Abmahnung, Versetzung, Kündigung bzw. bei einer Benachteiligung durch Dritte Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter.
Bei Belästigungen kann darüber hinaus ein Leistungsverweigerungsrecht bestehen: Ergreift der Arbeitgeber
keine oder ungeeignete Maßnahmen, um eine Belästigung zu beenden, so kann der Arbeitnehmer die Leistung
verweigern, wenn und soweit dies zu seinem Schutz erforderlich ist. Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt bleibt
in diesem Fall bestehen.
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs richtet sich u. a. nach der Art und Schwere der Interessensschädigung, dem Anlass und den Beweggründen des Arbeitgebers, der Dauer, dem Grad des Verschuldens des Arbeitgebers sowie danach, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.