Individuelle Förderung

Rechtliche Rahmenbedingungen

§ 1 Schulgesetz NRW
"Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet."

§ 2 Abs. 4 S. 1 Schulgesetz NRW
"Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler."

Im Speziellen: individuelle LERN-Förderung

Definition: "Lernen bedeutet die Welt zu denken"
(Martin Heidecker)

WICHTIG:
Berücksichtigung der individuellen
VORAUSSETZUNGEN der SuS

ZENTRALE FRAGE 1:
Wie sehen Konsequenzen für die
praktische Unterrichtsarbeit aus?

ZENTRALE FRAGE 2:
Woran erkenne ich als Lehrkraft,
ob im Unterricht gelernt wurde?

Def. im Schulkontext:
Den SuS die Chance geben, ihre motorischen, intellektuellen, emotionalen u. sozialen Potenziale zu entwickeln UND
sie dabei durch geeignete Fördermaßnahmen zu unterstützen,
wie ausreichende Lernzeit, spezifische Fördermethoden,
angepasste Lernmittel u. Hilfestellungen (Eckert)

Daraus folgt:
DIFFERNZIERUNG
"Lernprozesse sind so zu organisieren, dass möglichst viele SuS die Lernmöglichkeiten, -anregungen und -hilfen findet,
um den Ansprüchen zu genügen.
ZIEL:
Was kann ein Schüler lernen?

Formen der Differenzierung:

ÄUßERE D.=> institutioneller Rahmen
Zwischen verschiedenen Schulen/Schulformen

INNERE D.=> innerhalb einer Lerngruppe
= Binnendifferenzierung
ZIEL:
Selbstständigkeit
Selbsttätigkeit
soziale Kontakt-/Kooperationsfähigkeit

Literatur:

Neues Lernen - neues Lernen
(Volker Ladenthin)

10 Prinzipien signifikanten Lernens
(Carl Rogers)

Methodenpool Uni Köln
(Kersten Reich)

Binnendifferenzierung - Ein entscheidendes Merkmal guten Unterrichts (Manfred Bönsch)