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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer hat einen festen Steuersatz von 25 % auf Kapitalerträge, was sie besonders vorteilhaft für Personen mit höheren Einkommen macht. Diese Steuer betrifft verschiedene Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen.

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Bestandschutz für Alt-Einlagen

wie bisher
vor 31.12.08 erworben

Wegfall 1-jähriger Spekulationsfrist

nach 31.12.08 erworben
keine Steuerfreiheit

Wegfall des 1/2-Einkunftsverfahren

Sonderausgaben zu 100% abziehbar

Vorteile

bei ESt-Satz < 25 % zuviel gezahlte Steuer zurück
gut bei pers. ESt-Satz > 25 %

neuer Sparer-Pauschbetrag 801 €

Abgeltungswirkung

25 % Steuersatz auf Kapitalerträge

Kursgewinne
Dividende
Zinsen