In einem Lehrvertrag werden die Bedingungen für die gesamte Ausbildungsdauer festgelegt, einschließlich des Lohns. Wenn Lernende Überstunden leisten, müssen diese entweder durch Freizeit gleicher Dauer oder durch einen Lohnzuschlag von 25 Prozent ausgeglichen werden.
Überstunden müssen durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch einen Lohnzuschlag von 25 Prozent abgeholten, Überstundenzuschlag in der Regel anhand Lohnes der Mitarbeiter berechnet
Höchstens 9 Stunden am Tag bei Jugendlichen bis 18, maximal 45 stunder der Woche, Ruhezeit von 12 Stunden, Unterricht gilt als Arbeitszeit
Im Allgemeinem sind Einzelarbeitvertrag zulässigen Lohnabzüge auch bei Lerneden
Lohn
Der Lohn wird für die ganze Ausbildungsdauer im Lehrvertrag fesgelegt.
Wenn der lerneden fehlt wegen Krankheit, Unfall oder Miilitär muss der Lehrbetrieb eine Zeit lang das ganze Lohn weiterzahlen.