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da Noah Nicolas Cathomen Villela mancano 2 mesi

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Rechten der Lernenden

In einem Lehrvertrag werden die Bedingungen für die gesamte Ausbildungsdauer festgelegt, einschließlich des Lohns. Wenn Lernende Überstunden leisten, müssen diese entweder durch Freizeit gleicher Dauer oder durch einen Lohnzuschlag von 25 Prozent ausgeglichen werden.

Rechten der Lernenden

Überstunden müssen durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch einen Lohnzuschlag von 25 Prozent abgeholten, Überstundenzuschlag in der Regel anhand Lohnes der Mitarbeiter berechnet

Höchstens 9 Stunden am Tag bei Jugendlichen bis 18, maximal 45 stunder der Woche, Ruhezeit von 12 Stunden, Unterricht gilt als Arbeitszeit

Im Allgemeinem sind Einzelarbeitvertrag zulässigen Lohnabzüge auch bei Lerneden

Lohn

Der Lohn wird für die ganze Ausbildungsdauer im Lehrvertrag fesgelegt.

Wenn der lerneden fehlt wegen Krankheit, Unfall oder Miilitär muss der Lehrbetrieb eine Zeit lang das ganze Lohn weiterzahlen.

Rechten der Lernenden

Lohnabzüge

Arbeitszeit

Lohnfortzahlungspflicht

Überstunden