Im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden Debitorenverluste sowohl endgültig als auch mutmaßlich berücksichtigt. Endgültige Verluste, wie etwa durch Konkurs, werden direkt während des Jahres verbucht und betreffen spezifische Konten, wie das Erfolgskonto für Debitorenverluste und das Bilanzkonto für Debitoren.