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door ralf baumgartner 15 jaren geleden

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Rückstellungen

Rückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen für zukünftige Aufwendungen bilden, deren genaue Höhe oder Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht feststeht. Diese werden durch verschiedene Normen, wie zum Beispiel §

Rückstellungen

Rückstellungen

Arten

Drohverlustrückstellung
Verbindlichkeitsrückstellung

DEF

Rückstellungen werden für

Aufwendungen gebildet,

die im betreffenden WJ entstanden sind,

deren Höhe und/oder Fälligkeit

noch nicht genau bestimmt werden kann.

Kurz: unbestimmte Verbindlichkeit

Buchführung

Auflösung
1. YX-Rückstellung an sonst.Verb. (ggf.sonst.Aufwand) (ggf.sonst.Ertrag) 2. sonst.Verb an Bank
Bildung
XY-Aufwand an XY-Rückstellung

SteuerR

Maßgeblktsgrds
Pass.WahlR

AUSN

seuerrechtlicheSpezialvorschrift

GRDS

Passivierungsverbot

Pass.Verbot
Pass.Pflicht
§ 5 I 1 EStG

HGB

Normen
§ 274 HGB
§ 249 HGB
Passivierung
Enumerationsprinzip

§ 249 III 1 HGB

Wahlrecht

Pensionszusagen

vor 1.1.1987

§ 249 II HGB

§ 249 I 3 HGB

Pflicht

KapGes

§ 274 I HGB

LatenteSteuern

AlleGes

§ 249 I HGB

Kulanzgewährleistung

Abraumbeseitigungsaufwand

Instandsetzungsaufwand

drohenden Verluste

ungewisse Verbindlichkeiten