Luokat: Kaikki

jonka ralf baumgartner 15 vuotta sitten

557

Rückstellungen

Rückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen für zukünftige Aufwendungen bilden, deren genaue Höhe oder Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht feststeht. Diese werden durch verschiedene Normen, wie zum Beispiel §

Rückstellungen

Rückstellungen

Arten

Drohverlustrückstellung
Verbindlichkeitsrückstellung

DEF

Rückstellungen werden für

Aufwendungen gebildet,

die im betreffenden WJ entstanden sind,

deren Höhe und/oder Fälligkeit

noch nicht genau bestimmt werden kann.

Kurz: unbestimmte Verbindlichkeit

Buchführung

Auflösung
1. YX-Rückstellung an sonst.Verb. (ggf.sonst.Aufwand) (ggf.sonst.Ertrag) 2. sonst.Verb an Bank
Bildung
XY-Aufwand an XY-Rückstellung

SteuerR

Maßgeblktsgrds
Pass.WahlR

AUSN

seuerrechtlicheSpezialvorschrift

GRDS

Passivierungsverbot

Pass.Verbot
Pass.Pflicht
§ 5 I 1 EStG

HGB

Normen
§ 274 HGB
§ 249 HGB
Passivierung
Enumerationsprinzip

§ 249 III 1 HGB

Wahlrecht

Pensionszusagen

vor 1.1.1987

§ 249 II HGB

§ 249 I 3 HGB

Pflicht

KapGes

§ 274 I HGB

LatenteSteuern

AlleGes

§ 249 I HGB

Kulanzgewährleistung

Abraumbeseitigungsaufwand

Instandsetzungsaufwand

drohenden Verluste

ungewisse Verbindlichkeiten