Gesellschaftsrecht
AG
Nachschusspflicht nicht möglich
2. Verwaltungsrat
1. Generalversammlung
Nachfolgeregelung leicht vollziehbar
Kapital kann bei Bedarf einfach erhöht werden
Kapital unterteilt in Aktien
Aktienkapital= mind. 100'000 CHF
Aktionäre werden nicht eingetragen (Anonymität)
Freie Wahl des Firmennamens; braucht Zusatz AG
GmBH
Nachschusspflicht möglich
Tiefes privates Risiko
Haftung für Geschäftsschulden bloss mit Geschäftsvermögen
Organe
3. Revisionsstelle
2. Geschäftsführung
1. Gesellschafterversammlung
Nachfolgeregelung mit Einschränkungen
Kapital kann relativ einfach erhöht werden
Kapital unterteilt in Stammanteile
Stammkapital mind. 20'000 CHF
Handelsregistereintrag
Konstitutive Wirkung
Betreibung auf Konkurs
Firmenschutz (schweizweit)
Gesellschafter werden eingetragen
Obligatorisch
Freie Wahl des Firmennamens; braucht Zusatz GmbH
Aufwendiges Gründungsverfahren
Entsteht rechtlich durch Handelsregistereintrag
Einzel-UG
Haftung für Geschäftsschulden mit Privatvermögen +
Geschäftsvermögen --> hohes privates Risiko
Organisation
Prokura u. Handlungsvollmacht möglich
Geschäftsinhaber hat alleinige Verantwortung
Keine Organe
Nachfolgeregelung schwierig
Kapital passt sich Bedarf an
Kein Mindestkaptital
Handelsregister
Wirkung
Betreibung auf Konkurs (Inhaber privat)
Firmenschutz (vor Ort)
Publizitätswirkung
Inhaber wird eingetragen
Eintrag bei >100'000 CHF
Firmenname= Familienname von Inhaber
Einfache, form- u. kostenlose Gründung