Ausserhalb der EU
Streitwert
Außerhalb der Zuständigkeit
Angegeben und begründet
Geschätzt
Verbrauchervertrag?
Gesundheitsdienstleistung
Nichtwirtschaftliche DL
Sonstiger Kauf- Werk- oder Dienstleistungsvertrag
Anspruch geltend gemacht?
Ende mit Information
Andere Schlichtungsstelle kontaktiert?
Ergebnis?
Urteil diesbezüglich bereits ergangen?
Sachverhaltsdarstellung
Eigentlich erst Sachverhaltsdarstellung und dann Antragsziel und dann Streitwert. Aber wenn der Streitwert außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches ist, dann finde ich, dass wir es dem AS ersparen müssen, seinen Sachverhalt darzulegen.
Antragsziel
Rechtsanwaltsdienstleistung
Post- und Telekommunikationsdienstleistung
Bauvertrag und Immobilien
Energie
Umzugsdienstleistung
Personentransportvertrag
Mietwagen
Grenzüberschreitende Anmietung?
ECRCS Mitgliedsunternehmen?
Nein, innerhalb DE
Finanzdienstleistung
Versicherungsvertrag
Hier muss man überlegen.
- Angeben, dass es vorrangige Schlichtungsstellen gibt, mit teils begrenzter Zuständigkeit
- Dass die UsdB Auffangschlichtungsstelle ist, und zuständig, falls vorrangige nach Verfahrensordnung unzuständig ist.
- Was soll AS machen?
- wir geben die Kriterien an, wann andere Schlst zuständig ist
- AS entscheidet, ob Antrag abbricht und die andere Schlst anruft
- oder uns die Zuständigkeit prüfen lässt und mit dem Antrag fortfährt.
oder eben nichts und wir prüfen genauso wie heute.
Zuständigkeit der USdB
Verbraucher?
Wohnhaft innerhalt der EU /EES
Antragsgegner = deutsches Unternehmen?
Untertopic
Niederlassung in Deutschland?
Keine Ahnung
NEIN
JA
Unternehmer