In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die den Schutz von Arbeitnehmern gewährleisten. Das Schwerbehindertengesetz schützt schwerbehinderte Menschen vor Kündigungen ohne Zustimmung des Integrationsamts und verpflichtet Arbeitgeber, bei der Besetzung freier Stellen die Beschäftigung schwerbehinderter Personen zu prüfen.
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden
Während des Urlaubs darf keine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden.
Jährlich Anspruch auf 24 Werktage (Mo - Sa) bezahlten Urlaub.
jährlich bezahlten Erholungsurlaub.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Als Werktage gelten dabei die
Tage von Montag bis einschließlich Samstag!
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden
werktägliche Arbeitszeit nicht über 8 Std (ohne Ruhepausen).
Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Schwerbehinderten kann ohne Zustimmung des Integrationsamts nicht gekündigt werden.
Bei der Besetzung freier Arbeitsstellen sind die Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Schwerbehinderte
beschäftigt werden können.
Schwerbehinderte sind Personen, die infolge körperlicher und geistiger oder seelischer Erkrankungen in
ihrer Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 % gemindert sind.
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Kündigungsschutz
besteht dann auch für die Dauer des Erziehungsurlaubs. Mutterschaftsgeld: 13 €/Tag von der Krankenkasse,
Rest zahlt AG.
Werdende Mütter haben während
der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung Kündigungsschutz.
Bei Akkord- und Fließbandarbeit besteht gänzliches Beschäftigungsverbot.
werdende Mütter nicht mit Arbeit beschäftigt werden, die nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würden.