Welser Werkzeugzuschüsse
Eigentum Kunde
Zuschuss kleiner als Wz-Kosten
Verrechnung des Verlustes
mit späteren Lieferungen
Späterere Ausgleich, falls vereinbart
Mengen nicht erreicht werden
Echter Buchverlust
aus WZ-Verkauf
Zuschuss gleich WZ-Kosten
Gegenleistung (Werkzeug) und
Bezahlung gleichwertig
Aktivtausch durch Wz-Verkauf
unproblematisch
Zuschuss grösser als WZ-Kosten
Neutraler WZ-Verkauf
zusätzliche Anzahlung auf Profillieferungen
Überzahlung als echte Vorauszahlung auf spätere Lieferungen
Erhöhter Gewinn aus WZ-Verkauf
Gewinnrealiserung aus WZ-Verkauf
Wirtschaftliches Eigentum
Verteilung der Chancen und Risiken
Tatsächliche Sachherrschaft
Eigentum Welser
Variante B:
Vereinbarung über Anzahlung auf bestimmte Stückzahl an Profile (€100 davon 10 angezahlt)
Preiskalulation enthält auch die Abschreibungen
auf das Werkzeug
Auflösung über Mengen oder Dauer der Lieferverpflichtung
Zuschuss ist erhaltene Anzahlung
auf die Profile
Auflösung erfolgt als Bezahlung der Profile
Variante A:
Umsatzsteuer
Bewertung Profile
WZ-Kosten gehen nicht in die
Preiskalkulation (€ 90, da 10 als Zuschuss bezahlt)
der Profile ein
Bilanzierung als sonstige Verbindlichkeit
Auflösung über AfA-Dauer des Werkzeuges
Zivilrechtliches Eigentum
Ubergabeersatzanspruch
§ 930 BGB Leihverhältnis
Unmittelbares Eigentum