by Robert Färber 8 years ago
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Für die gesamte Kursdauer hätte ich jetzt mal vier Wochen jeweils die Freitag-Samstag-Version im Kopf. Natürlich auch die Möglichkeit, die Module untereinander selbst zu gestalten, dafür könnte man ja unter der Woche auch Module anbieten, die dann eben am Ende die sechs Module umfassen müssen.
Ich werde mich mal mit Hartmut Hardt kurzschließen, ob es eine Beschränkung in der Berufsbezeichnung gibt, rechtlicher Natur. Ansonsten wäre es ein gutes Stück leichter.
Das Kursangebot würde ich gerne über die qualifizierten Schulungspartner des VDI installieren, was auch zur Folge hätte, dass man bundesweit agieren könnte und überall den gleichen Standard setzen könnte. Eine Förderung durch das Arbeitsamt werde ich abklären, könnte ich mir als Fortbildungsmaßnahme für arbeitslose Installateure und eventuell als Integrationsmaßnahme für ältere Langzeitarbeitslose mit Installateursausbildung vorstellen.
Bei der IHK und beim ZVSHK müsste man auch mal das Thema ansprechen, da die ja über ihre angebundenen Unternehmen einen guten Zugang haben könnten. Natürlich würde auch die Schulung an dieses Vertragspartner vergeben werden. Hier würde für die Unterlagen eine Gebühr erhoben werden. Es sollte dann schon einheitlich sein, damit nicht fünf verschiedene Anbieter fünf verschiedene Dinge anbieten.
Können wir als Modul noch eine Probenehmerschulung mit einfügen?
Eine A-Schulung dauert zwei Tage. Eventuell (müsste man mit Wollstein klären) könnte man Inhalte auf die vorherigen Module aufteilen (z.B. Mikrobiologie)?!
Wäre für mich jetzt auch nur ein, maximal anderthalb Tage... Ich fürchte um die Akzeptanz der Maßnahme, wenn Mitarbeiter hierfür nicht nur knappe 5.000 ausgeben müssen (ist akzeptabel) sondern dabei auch insgesamt 16 (!) Tage fort sind.
Teil 1
Zivilrechtliche , arbeitsrechtliche und strafrechtliche Anforderungen.
( Stichworte : Verträge , Verkehrssicherungspflichten , Stand der Technik , Baugefährdung , )
Öffentliches Recht ( Stichworte : Störerhaftung , Amtshaftung )
WEG-Recht (Stichworte : Beschlüsse , Instandhaltungsanforderungen )
VOB ( Stichworte : Anerkannte Regeln der Technik , Bedenken- und Behinderungsanzeige , Abnahme , Inbetriebnahme , ......... - sind auch Architekten in der Zielgruppe ?
Teil 2
Betreiberverantwortung
Unternehmer und/oder sonstiger Inhaber
Werkunternehmerpflichten
Anschlussnehmer
Planer / Errichter/ Lieferanten
Behörden
Sachverständige
Teil 3
TrinkwasserVO
AVBWasserV
BauO
Regelwerke
Teil 4
Garantenstellung
Tun durch Unterlassen
Urteile
Gefährdungsanalyse/ rechtssicher Betrieb
Dokumentation / Beweislast
Geplant ist, dass die Ausbildung zum Trinkwasser-Hygiene-Techniker folgende Mindest-Zugangsvoraussetzungen hat:
Gutachter
Meister
Geselle
Facharbeiter
oder ähnliche Ausbildung im Bereich Trinkwasser
Die Dauer des Kurses hätte ich auf 8 Wochen festgelegt, wobei es sich pro Woche um 2 Schulungstage handelt.
Die Schulungstage wären grundsätzlich Freitag und Samstag. Damit kann es Arbeitgeberfreundlich gestaltet werden, was zu einer größeren Akzeptanz führen wird.
Nach Abschluss des Kurses mit bestandener Prüfung wäre es wünschenswert, eine Zertifizierung über die IHK oder eine ähnliche Institution zu erreichen. Ausserdem wäre nach Abschluss des Kurses die Berechtigung erreicht, Gefährdungsanalysen erstellen zu können, auch wenn der Meistertitel nicht vorliegt.
Hiermit hätten wir eine große Möglichkeit geschaffen, die Gefährdungsanalysen, sowohl systembezogen als auch anlassbezogen, an eine größere Gruppe von Personen zu vergeben.
Aufbau einer Gefärdungsanalyse
Bewertung von Prüfergebnissen
Hygieneabnahme im Neubau
dir ist schon klar, dass es die noch gar nicht gibt? :-)
Das stimmt, aber ich denke, bis wir mit der Schulung beginnen, haben wir auch die Schulung für die 3810 Blatt 2 fertig, oder??? :-)
Anlagenbuch richtig erstellen
Systembezogene Gefährdungsanalyse
ist nach VDI/BTGA/ZVSHK alles das gleiche
Bauteile erkennen und bewerten
Prüfung
das halte ich für sehr wichtig, jedoch empfinde ich insgesamt (auch bei anderen Modulen) die Lehrgangsdauer als zu lang. Hier konkret: was willst Du geschlagene drei Tage mit denen machen?
Durchführung der Ortsbesichtigung!
Hier hätte ich ein Musterobjekt, eventuell unser eigenes Bürohaus, als Objekt im Auge, welches dann eine Kontamination hätte und das für die Kursteilnehmer als Musterhaus gilt.
Anlagenbuch erstellen
wo siehst Du den Unterschied?
Hygieneplan ist zum Beispiel erforderlich für Arztpraxen, Kliniken, etc. welche erhöhte Anforderungen an die Installation haben und im QM einen Hygieneplan vorsehen. Hier ist der Installateur gefordert, zum Beispiel anhand eines freien Auslaufs (Wasserhahn) die notwendigen Wartungsschritte zu dokumentieren: Wechsel von Schläuchen, Überprüfen oder Wechsel von Rückflussverhinderern, Wechsel von Perlatoren, usw. Dies ist im Hygieneplan anders als im Wartungsplan. Sollten zwei verschiedene Stufen sein. Zumal beim Hygieneplan in jedem Fall der Installateur nur die helfende Hand sein kann, und für die Installation innerhalb der Praxis, innerhalb der Klinikinstallation oder innerhalb des Ärztehauses, den Hygienebeauftragten der Einrichtung Hilfestellung gibt.
Referent Hartmut oder Dr. Sutti(?)